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BVerwG, 10.03.1992 - 9 B 347.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Asylanerkennung bei Minderjährigen
Verfahrensgang
- VG Minden, 14.12.1990 - 10 K 10627/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1991 - 16 A 380/91
- BVerwG, 10.03.1992 - 9 B 347.91
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- BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91
Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie
Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 9 B 347.91
Die von der Klägerin als im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO klärungsbedürftig bezeichnete Frage nach dem für das Familienasyl maßgeblichen Zeitpunkt, auf den im Rahmen des § 7 a Abs. 3 Satz 2 AsylVfG abgestellt werden muß, ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) dahin beantwortet, daß den Kindern eines als politisch verfolgt Anerkannten die Rechtsstellung eines Asylberechtigten gemäß § 7 a Abs. 3 Satz 2 AsylVfG nur dann gewährt wird, wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über ihren eigenen Asylantrag noch minderjährig und ledig sind.